Wenn du wirklich Geld verdienen willst (das Finanzamt sagt dazu du hast eine Gewinnerzielungsabsicht) lautet die Antwort immer: Ja, du musst ein Gewerbe anmelden.
Und das unabhängig davon, ob hauptberuflich oder nebenberuflich.
Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
Du kannst maximal 3 Monate rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Bis dahin solltest du entschieden ab, ob du mit deinem Online-Marketing Einnahmen erzielen willst oder nicht.
Schiebe das nicht auf die lange Bank. Du weißt nie, welche Informationen welche Wege gehen.
Sei ehrlich und melde an, dass du zusätzliche Einnahmen erzielst.
Wer möchte schon zum Thema Steuerhinterziehung befragt werden?
Solltest du dich genauer dafür interessieren, schau bitte im § 14 GewO (Gewerbeordnung) nach. Dort steht nämlich, dass für ein Gewerbe bereits die Aufnahme der Tätigkeit der entscheidende Punkt ist.
Dafür reicht schon aus, wenn du in deinem Blog Google Adsense nutzt, Affiliate-Links oder –Banner verwendest oder andere Werbeplätze nutzt und darüber Produkte verkaufst. Oder auch wenn du mit einfachen Landingpages Affiliate- oder eigene Produkte bewirbst (auch in Facebook, Twitter oder Instagram).
Solange du noch deinen Blog erstellst und recherchierst, verfolgst du offiziell noch keine Gewinnerzielungsabsicht. Vielleicht erstellst du deinen Blog aus reiner Freude und Spaß. Aber sobald du o. g. Dinge nutzt, ist der Spaß vorbei.
Vielleicht hast du schon einen Gewerbeschein und willst wissen, wie es weitergeht? Im Beitrag Gewerbeschein – und jetzt? kannst du das nachlesen.
Du möchtest genauer wissen, was ein Gewerbe bedeutet? Wikipedia schreibt dazu einen ausführlichen Artikel – Gewerbe bei Wikipedia.