0049-176-44494429 julia@juliale.de

Dezember 2019

Nachtrag zur Kleinunternehmer-Regelung

Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung steigt ab 2020 auf 22.000 €.

Kleinunternehmer?

Spätestens wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ins Haus flattert, musst du dich entscheiden, ob du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht.

Irrtümlicherweise stellen sich viele diese Frage schon bei der Gewerbeanmeldung.

Hier wird in der Regel aber etwas verwechselt:

Viele denken, dass die Anmeldung eines Kleinunternehmens bzw. die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung bedeutet, dass man nebenberuflich tätig ist. Dies ist jedoch nicht so. Will man ein nebenberufliches Gewerbe anmelden, dann muss man dies auch als „Nebenberuf“ deklarieren.

Ein Kleingewerbe bzw. das Kleinunternehmertum ist jedoch etwas anderes.

Dieser Begriff bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer und hat mit Haupt- oder Nebenberuflichkeit überhaupt nichts zu tun.

Was bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung nun im Einzelnen?

Je nachdem, welchen Umsatz dein Unternehmen macht bzw. welche Produkte oder Dienstleistungen du verkaufst, hast du die Wahl, ob du dich von der Umsatzsteuer befreien lässt oder nicht.

Wenn dein Umsatz bei maximal 17.500 € im Jahr liegt, kannst du von dieser Befreiung von der Umsatzsteuer Gebrauch machen.

Bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen dies sowieso der Fall. Darunter fallen bestimmte soziale und medizinische Dienstleistungen, alles, was mit Immobilien und Finanzdienstleistungen zusammenhängt und zum Teil was Vermietungen betrifft. Das wird sich aber bei einem online Business er nicht betreffen.

Wenn also dein Umsatz nicht mehr als 17.500 € beträgt, brauchst du von deinen Erlösen keine Umsatzsteuer abzuführen, und im Gegenzug kannst du natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Mit anderen Worten: Du kannst deine Rechnungen, die du an deine Kunden schreibst, brutto für netto schreiben. Damit hast du gegenüber anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gewissen Vorteil.

Du musst jedoch unter jeder deiner Rechnungen schreiben „umsatzsteuerbefreit nach § 19 Umsatzsteuergesetz“.

Das du das Kleinunternehmertum anwendest, sollte jedoch immer nur eine Übergangslösung sein. Denn überlege einmal, wenn du nur 17.500 € Umsatz macht im Jahr und davon noch deine Ausgaben abziehst, bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig. Das kann auf Dauer nicht ausreichend sein.

Außerdem wirst du als Kleinunternehmer natürlich immer etwas schief angeschaut. Denn jeder weiß damit, dass deine Umsätze nicht so wahnsinnig hoch sind.

Doch für den Anfang bringt es einige bürokratische Erleichterungen mit sich. Keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt schicken und du musst auch keine monatliche Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.

Wenn du allerdings größere Anschaffungen in deiner Anfangsphase planst, wäre zu überlegen, nicht doch die Regelbesteuerung in Anspruch nimmst, d.h. auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Hinweis

Ob du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen willst, musst du im sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheiden. Wenn du dazu Informationen möchtest, lies hier nach:

Was geht es nach der Gewerbeanmeldung weiter?

Bei Wikipedia findest du weitere Informationen:

Wikipedia

Wann nutzt dir die Kleinunternehmer-Regelung?

Ganz einfach – nämlich bei größeren Anschaffungen. Du kannst dann die darin enthaltene Vorsteuer (das sind die 19 % Umsatzsteuer, die wir alle beim Einkauf zahlen müssen) beim Finanzamt geltend machen und bekommst sie zurück. Allerdings nur, wenn deine Umsatzsteuer aus deinen geschriebenen Rechnungen niedriger ist vom Wert her als die aus den Anschaffungen gezogene Vorsteuer.

Zu kompliziert? Hier ein Beispiel:

Du hast einen Monatsumsatz von 1190 €. Darin sind 190 € Mehrwertsteuer (19 %) enthalten. Der Nettobetrag sind 1000 €. Die 190 € Mehrwertsteuer müsstest du an das Finanzamt abführen.

Jetzt hast du aber größere Anschaffungen in Höhe von 3000 € im gleichen Monat. In diesen 3000 € sind 579 € Vorsteuer (ebenfalls 19 %) enthalten. Die kannst du nun im gleichen Monat auch geltend machen gegenüber dem Finanzamt.

Rechnen wir also:

190 € sind abzuführen,

579 € kannst du geltend machen.

190 € -579 € = 389 €.

Diese 389 € bekommst du vom Finanzamt zurück.

Sobald aber die Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen höher ist (was ja eigentlich auch Benzin sein sollte), musst du natürlich trotzdem Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Wenn du einmal die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, bist du 5 Jahre daran gebunden. Es sei denn, dein Umsatz übersteigt die genannten 17.500 € im Jahr.

Dann wird sich das Finanzamt ohne ihn auffordern, zu Regelbesteuerung überzugehen. D.h. ab dann ganz normal umsatzsteuerpflichtig.

Solltest du während eines Jahres erkennen, dass dein Umsatz die Grenze von 17.500 € überschreiten wird, bist du auch verpflichtet, von selbst auf das Finanzamt zuzugehen und ihm dies mitzuteilen.

Auch in diesem Fall musst du ab dem folgenden Jahr zu Regelbesteuerung wechseln.

Wenn du dich noch einmal über die Umsatzsteuer allgemein informieren möchtest, kannst du das in diesem Beitrag tun:

Welche Steuern muss ich zahlen?

Fazit:

Die Entscheidung zum Kleinunternehmer kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Das hängt von vielen Gegebenheiten ab.

Solltest du im Einzelfall hier Fragen haben, kannst du dich gerne an mich wenden.