
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie inzwischen sicher erfahren haben, gibt es nun das große Konjunkturpaket, welches die Regierung beschlossen hat.
Darin enthalten sind unter anderem eine Mehrwertsteuersenkung, ein Kinderbonus, Steuersenkungen und die zweite Corona Soforthilfe.
Mehrwertsteuersenkung
Ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Diese befristete Senkung ist ungewöhnlich und stellt an Sie neue Herausforderungen bezüglich ihrer Rechnungsstellung, aber auch hinsichtlich der Bezahlung Ihrer Rechnungen.
Dazu werden Sie separat eine Information erhalten, denn ich könnte mir vorstellen, dass gerade hier Betriebsprüfer verschärfte Prüfungen vornehmen werden.
Kinderbonus
Den Kinderbonus erhalten Sie für jedes Ihrer Kinder, sofern Sie für diese noch Kindergeld berechtigt sind. Es ist eine einmalige Zuwendung in Höhe von 300 €, die selbst dann gezahlt wird, wenn das Kind bereits eigene Einkünfte hat.
Steuersenkungen
Hier sind unter anderem ein erweiterter Verlustvortrag in 2019 die degressive Abschreibung vorgesehen. Sollte das für Sie zutreffen, werden wir separat auf Sie zukommen.
Corona Soforthilfe
Das neue Programm enthält Soforthilfen für Unternehmer und Selbstständige, die von der Coronakrise über die Maßen betroffen sind. Hier werden explizit bestimmte Branchen aufgezählt, für die dies insbesondere zutrifft. Generell soll aber jeder darauf Anspruch haben. Auch Existenzgründer und Startups.
Allerdings sind verschärfte Anforderungen geschaffen worden, um Betrügereien keinen Vorschub zu leisten. Es wird explizit abgestellt auf einen Umsatzrückgang von mehr als 60 bzw. 50 % im Vergleich zum Vorjahr bezogen auf die Monate April und Mai. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate die Monate Juni und August 2020 gewährt.
Die Zahlen müssen von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Der Antrag muss bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden. Ausgezahlt werden soll bis 30. November 2020
Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden € festgelegt.
Erstattet werden dabei ist zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.
Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9000 € bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 € betragen.
Es gibt noch viele weitere Punkte in diesem Konjunkturpaket. Es sind unter anderem Änderungen im Körperschaftssteuerrecht, schnellere Neustart nach einer Insolvenz, vereinfachter Zugang zu Grundsicherung, Stärkung der Länder und Kommunen mit den unterschiedlichsten Maßnahmen beschlossen worden.
In meinen beiden Podcast-Folgen #013 und #014 – spreche ich ebenfalls über das 1. Hilfepaket.
Benötigst du Hilfe? Dann vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch mit mir. Danach weißt du, wie du vorgehen kannst und sollst.