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Kurzarbeit dürfte inzwischen jedem bekannt sein. Es ist inzwischen in aller Munde, obwohl es natürlich schon viel länger existiert. Aber richtig bekannt geworden ist es jetzt erst im Laufe der letzten Wochen.

Was das Kurzarbeitergeld im Einzelnen bedeutet, wirst du sicher wissen. Nämlich, dass du einen bestimmten Einkommensverlust haben wirst.

Kurzarbeitergeld wird in Höhe von 60 bzw. 67 % auf das entgangene Nettoentgelt bezahlt. Die Höhe hängt davon ab, ob du Kinder hast oder nicht. Wenn du zum Beispiel einen Nettoverlust von € 500 hast, erhältst du nur 300 Euro bei 60 % Kurzarbeitergeld bzw. 335 Euro-bei 67 % Kurzarbeitergeld. Das ist der Stand,der schon immer gegolten hat. Lediglich die Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes haben sich infolge der Corona-Krise verändert.

Das Kurzarbeitergeld muss zunächst nicht versteuert werden. Allerdings ist das Kurzarbeitergeld eine sogenannte Lohnersatzleistungen. Lohnersatzleistungen sind zum Beispiel auch Elterngeld oder Krankengeld. Das kennst du sicher. Diese Lohnersatzleistungen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Vielleicht hast du dieses Wort schon einmal gehört. Weißt du aber auch was es bedeutet?

Und das bedeutet es für dich:

Das führt letztendlich dazu, dass du mehr Steuern zahlen musst als auf deiner Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind. Deshalb wird das Kurzarbeitergeld für viele eine Überraschung bedeuten: Nämlich eine Steuernachzahlung.So ist zu beachten – und das wissen viele nicht – dass eine Steuererklärung abzugeben ist. Nämlich genau dann, wenn man mehr als 410 Euro-Lohnersatzleistungen-in-einem Jahr bezogen hat. Und wenn jemand heute in der Situation Kurzarbeitergeld bezieht, dann wird es immer über 410 Euro-sein. Davon kann man einmal ausgehen.Außerdem ist das Kurzarbeitergeld noch erhöht worden: Unter bestimmten Voraussetzungen werden nun 70 bzw. 77 % und später sogar 80 bzw. 87 % Kurzarbeitergeld gezahlt.

Das hat natürlich alles noch ein wenig Zeit. Man sollte es jedoch im Auge behalten und nicht vergessen, im nächsten Jahr für 2020 dann eine Steuererklärung abzugeben.

In diesem Zusammenhang wurde auch noch eine Änderung zum Arbeitslosengeld beschlossen. Und zwar besteht sie darin, dass die Arbeitslosen bis zu ihrem bisherigen Monatseinkommen dazuverdienen dürfen, ohne dass das auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bisher war es so, dass man lediglich beim Arbeitslosengeld eins bis zu 165 € dazu verdienen durfte.

Als weitere Änderung wurde beschlossen, dass für alle Arbeitslosen, deren Leistungsbezug zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde, ihre Leistung um drei Monate automatisch länger erhalten.Das sind definitiv mal positive Entscheidungen.

Vielleicht motiviert es den einen oder anderen, nebenberuflich zu starten. Denn wie ich in einem meiner vorherigen Videos bei YouTube schon einmal vermerkt habe, ist jetzt der ideale Zeitpunkt dazu das entsprechende Video findest du hier: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Gründen?

In diesem Beitrag findest du weitere Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise:Corona – Soforthilfen und Grundsicherung

Solltest du spezielle Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, dann vereinbare ein kostenloses Erstgespräch. Deine wichtigsten Fragen kann ich dabei mit Sicherheit beantworten.

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