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Kann Scheinselbständigkeit für dich als Gründer zur Gefahr werden?

Definitiv!

Was ist eigentlich Scheinselbständigkeit? Wie der Name schon sagt, scheinst du selbstständig zu sein, bist es aber eigentlich doch nicht. Verwirrend? Dann schauen wir uns einfach mal die Merkmale einer Scheinselbstständigkeit an.

Woran erkennt man eine Scheinselbständigkeit?

  • festgelegte Arbeitszeiten
  • festgelegt Urlaubsanspruch
  • feste Prozessintegration in die Abläufe des Unternehmens Auftraggebers/
  • Pflichten zum Reporting
  • dein Gesamtumsatz stammt größtenteils (über 80%) von einem Auftraggeber.
  • du hast keinen eigenen Unternehmensauftritt (zum Beispiel: Visitenkarten, Webseite).
  • du nimmst an Weiterbildungsmaßnahmen deines Auftraggebers teil.
  • dein Einkommen unterscheidet sich kaum von dem eines Angestellten oder ist vielleicht sogar niedriger.

Im Umkehrschluss kann man an den folgenden Punkten eine tatsächliche Selbstständigkeit erkennen: 

  • Du erbringst deine Dienstleistungen/Leistungen im eigenen Namen und auf deine eigene Rechnung
  • du trägst ein eigenes Haftungsrisiko für deine Dienstleistungen/Leistungen
  • du hast eventuell eigenes Personal
  • du verfügst über eigene Geschäftsräume
  • du bist in deiner Entscheidung frei, wann du Urlaub nimmst.
  • Du erhältst keine Lohnfortzahlung, wenn du krank bist.
  • Deine Kunden akquiriert hast du selbst
  • du trittst selbst am Markt auf mit eigener Werbung und eigenen Produkten/Dienstleistungen
  • kannst deinen gesamten Arbeitsablauf/Arbeitsorganisation und deiner Arbeitszeiten selbst bestimmen.
  • Das Honorar, welches du erhältst, ist so hoch, dass du davon deine eigenen Kosten bezahlen kannst

 

Erkennst du dich in den beschriebenen Punkten wieder?

Wenn ja, ist es Zeit zu handeln. Dafür gibt es zwei Wege.

  1. Sprich mit deinem Auftraggeber. Erkläre ihm die Situation und die Gefahren, die sich aus der Schein Selbstständigkeit für dich und auch für ihn als Auftraggeber ergeben. (siehe unten im Text)
  2. Akquiriere zusätzliche Kunden/Klienten, damit sich dein Einkommen auf mehrere Auftraggeber verteilt.

Wenn du dich auf dem Markt umschaust, sind bestimmte Dienstleistungen/Branchen überproportional von einer drohenden Scheinselbständigkeit betroffen. Dazu gehören unter anderem

 

  • die Baubranche
  • Handwerker
  • Immobilienmakler
  • Berater und Coaches
  • Designer und Grafiker
  • Texte und Illustratoren
  • Vertreter, wie zum Beispiel Versicherungsvertreter oder Bausparkassenvertreter
  • aber auch Reinigungskräfte

Wer aber stellt eigentlich die Scheinselbständigkeit fest?

Die Überprüfung kann von verschiedenen Stellen/Personen angestoßen werden, zum Beispiel

  • dem Auftraggeber selbst
  • du als Auftragnehmer
  • das Finanzamt
  • die Krankenversicherung
  • und auch die Deutsche Rentenversicherungsanstalt.

Die Prüfung selber wird immer durch die Deutsche Rentenversicherungsanstalt durchgeführt.

Welche Gefahren gehen von der Scheinselbständigkeit aus?

Der wichtigste Punkt ist hier die hohe finanzielle Belastung. Diese betrifft nicht nur dich als Auftragnehmer sondern auch deinen Auftraggeber.

Je nachdem, was die Deutsche Rentenversicherung bei ihrer Prüfung feststellt, kommen erhebliche Nachzahlungen auf beide zu. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen, aber richtig teuer werden die Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Denn diese müssen für den festgestellten Zeitraum nachgezahlt werden. Und je nachdem, wie der Umfang der Scheinselbständigkeit festgestellt wird, werden hier richtig hohe Beträge nachgefordert.

Gibt es Möglichkeiten, sich vor diesen Gefahren zu schützen?

Ja.

  1. Du kannst ein sogenanntes Feststellungsverfahren anstoßen. Dieses wird von der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Anhand eines Fragenkataloges wird festgestellt, ob man nun tatsächlich selbstständig oder doch Schein selbstständig ist. Natürlich ist es gut, wenn man das endgültig und abschließend weiß. Allerdings stellt die Deutsche Rentenversicherung erst einmal immer gerne eine Scheinselbständigkeit fest. Diese musst du nicht sofort anerkennen. Hier kannst du Widerspruch einlegen. Denn es ist statistisch bewiesen, dass in der zweiten oder dritten Feststellung seitens der Deutschen Rentenversicherung häufig eine Feststellung zugunsten deiner Selbstständigkeit fällt.
  2. Du kannst einen Anwalt oder Steuerberater zu Hilfe nehmen, der der quasi einen wasserdichten Vertrag mit einem Auftraggeber aufsetzt. Aber hier solltest du dir wirklich professionelle Hilfe nehmen, um die oben genannten Gefahren von vornherein abzuwehren.

Ist der festgestellte Status für immer gültig?

Nicht unbedingt. Wenn sich deine Situation ändert, kann sich auch den Status wieder ändern. Genauso kann sich dein Status ändern, wenn du einen anderen Auftraggeber hast. Deshalb solltest du immer mal wieder überprüfen, wie deine aktuelle Situation aussieht.

Hast du schon einmal von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen gehört?

Hier liegt keine direkte Scheinselbständigkeit vor. Wenn du allerdings Arbeitnehmer ähnlich selbstständig bist heißt das, dass du 5/6 deines Umsatzes durch einen Auftraggeber erhältst. In diesem Falle bist du rentenversicherungspflichtig.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung dieses feststellt, musste für das laufende und die letzten vier Jahre die entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen. Das kann also auch richtig teuer werden.

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