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Selbständig? Oder doch Minijob?​

Selbständig machen? Lieber einen Minijob annehmen? Das ist oft die Gretchenfrage.

Es kann mitunter passieren, dass dich dein Auftraggeber fragt, ob du als Aushilfe oder selbständig bei ihm tätig sein willst.

Bist du darauf vorbereitet? Wie sieht deine Entscheidung aus? Hast du dir darüber Gedanken gemacht? Was bringt dir Vorteile? Welche Nachteile gibt es?

Was ist eigentlich ein Minijob?

Die meisten verstehen darunter einfach einen 450-Euro-Job. Sie bekommen netto gleich brutto. Und sie müssen keine Abgaben abführen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Für den Arbeitnehmer ist der Minijob in der Tat abgabenfrei. Jedoch nicht für den Arbeitgeber. Es könnte ja sein, dass du auch mal Arbeitgeber bist. Rund 30 % – bezogen auf das Entgelt – werde noch einmal an Abgaben fällig.

Ein Minijob bedeutet nicht unbedingt 450 €. Es dürfen nur maximal 450 € sein. Alles andere darunter ist auch möglich.

Ein Minijob ist prinzipiell rentenversicherungspflichtig. Auf diese Rentenversicherungspflicht kannst jedoch verzichten. Das musst du sofort bei Beginn deiner Tätigkeit dem Arbeitgeber mitteilen. Dazu musst du einen entsprechenden Antrag unterschreiben. Dann bekommst du tatsächlich netto gleich brutto.

Andernfalls werden 18,6 % Beitrag fällig. Diese werden vom Arbeitgeber und  von der Aushilfe gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber zahlt dem Pauschbetrag. Du als Aushilfe einen Eigenanteil. Dieser Eigenanteil beträgt bei einem Verdienst von 450 € netto 16,20 €.

Wichtig:

Du hast hierüber keine Krankenversicherung. Du musst dich also um eine Krankenversicherung kümmern.

Weitere Vorteile:

  • dir steht Urlaub zu
  • bei Krankheit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • regelmäßiger Geldeingang
  • ein Minijob ist immer steuerfrei

Nachteil:

  • du unterliegst den Weisungen seines Auftraggebers bzw. Arbeitgebers
  • kaum Flexibilität
  • keine Krankenversicherung
  • es könnte sein, dass du unterbezahlt bist

Wie sieht es als selbstständiger bzw. freier Mitarbeiter aus?

Welche Vorteile gibt es?

  • Du bist wesentlich flexibler.
  • Zudem unterliegst du nicht den Weisungen seines Auftraggebers.
  • Aller Wahrscheinlichkeit nach kannst du höhere Stundensätze vereinbaren.

Gibt es auch Nachteile?

  • Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.
  • Und du hast auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Du musst warten, bis dein Auftraggeber die Rechnung bezahlt.
  • Es kann durchaus sein, dass der Geldeingang unregelmäßig ist.
  • Deine Einkünfte als Selbstständiger musst du im Nachhinein immer versteuern.

Wenn du wissen willst, welche Steuern für dich anfallen, wenn du selbständig bist, kannst du hier nachlesen: Welche Steuern muss ich zahlen?

Das heißt auch, dass du dich mit deiner Buchhaltung beschäftigen musst. Welche Buchführung für dich zutrifft, erfährst du in diesem Beitrag: Einfache oder doppelte Buchhaltung?

Natürlich musst du dich als Selbstständiger um deine Krankenversicherung selbst kümmern. Es sei denn, du hast noch einen Hauptjob, bei dem sozialversicherungspflichtig angestellt bist.

Andernfalls käme nur eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung infrage. Aber das Thema Krankenversicherung werde ich in einem anderen Beitrag beleuchten.

Es gilt also genau abzuwägen, wie du die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber gestalten möchtest.

Kannst du mehrere Minijobs annehmen?

Ja, das kannst du. Auch wenn du selbständig bist. Du musst nur darauf achten, dass die Gesamteinnahmen aus deinen verschiedenen Minijobs die 450-€-Grenze monatlich nicht überschreiten. Denn sonst könnte es bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung Ärger geben. Einem Auftraggeber kann es passieren, dass er für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Das ist dann der Fall, wenn eine Sozialversicherungspflicht für dich festgestellt wird.

Kannst du bei dem gleichen Auftraggeber einen Minijob annehmen? Und auch gleichzeitig selbständig sein als freier Mitarbeiter?

Prinzipiell ist das möglich. Aber es ist rechtlich schwierig. Die Arbeitsgebiete müssem sauber und messerscharf abgegrenzt werden. Sonst wird bei einer Prüfung meist Sozialversicherungspflicht festgestellt. Das heißt, es wird festgestellt, dass du nicht selbständig bist. Und auch dann kann es zu einer saftigen Nachzahlung für deinen Auftraggeber kommen. Und natürlich auch für dich. Nämlich falls dein Auftraggeber dich für deine Abgaben in Regress nimmt. Das gilt auch für die Tatsache der mehreren Minijobs.

Du siehst also, das Thema ist genau zu betrachten. Nur dann kannst du eine sinnvolle Entscheidung für dich treffen. Jede Situation ist einzigartig und individuell.

Diese Frage kann sich auch dann stellen, wenn du darüber nachdenkst, ob du neben- oder hauptberuflich selbständig sein willst.
In diesem Blogartikel kannst du dazu einiges nachlesen: Hauptberuflich oder nebenberuflich starten?

Solltest du hierzu Fragen haben, kannst du mir gerne eine E-Mail unter
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Zusätzliche Informationen findest du – vor allem in Form von Live-Videos – auch auf meiner Facebookseite.