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Welches sind die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten für Gründer?

Wie immer treten zum Jahresanfang etliche steuerliche Neuigkeiten in Kraft. Welche sind nun gerade für Gründer interessant und wichtig?

Diese steuerlichen Neuerungen solltest du kennen:

  1. Kleinunternehmerregelung
  2. Mehrwertsteuer auf Ebooks
  3. Reisekostenpauschalen/Verpflegungsmehraufwendungen
  4. Grundfreibeträge
  5. Kinderfreibeträge
  6. elektronische Registrierkasse
  7. Bonausgabe-Pflicht

 

Kleinunternehmerregelung

Eine weitere steuerliche Neuigkeit, die sich wahrscheinlich inzwischen herumgesprochen hat, ist die, dass die Grenze – hier ist die Umsatzgrenze gemeint – für die Kleinunternehmrregelung mit Beginn des Jahres 2020 auf 22.500 € angehoben wurde.

Von der Gesetzesänderung profitieren also Kleinunternehmer, die Umsätze erzielen, die im Bereich von 17.500 €-22.000 € liegen.

Über die Kleinunternehmerregelung hatte ich bereits in einem Beitrag „Kleinunternehmer – ja oder nein?“ geschrieben.

Mit dieser neuen Regelung wird es also mehr Selbstständigen möglich sein, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Gerade für nebenberuflich Selbstständige ist das sicher eine gute Option.

Solltest du höhere Investitionsausgaben planen, kann es allerdings von Vorteil sein, lieber die Vorsteuerbeträge geltend zu machen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zu Regelbesteuerung zu optieren.

Wichtig: Die Entscheidung zu dieser Optierung ist grundsätzlich für fünf Jahre bindend.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, brauchst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das bringt eine nicht unerhebliche Einsparung deines bürokratischen Aufwandes mit sich.

Mehrwertsteuer auf Ebooks

Darauf haben wir lange gewartet: Ab sofort berechnest du bei dem Verkauf von E-Books nur noch 7 % Mehrwertsteuer. Es gab immer so eine gewisse rechtliche Unsicherheit in dieser Beziehung. Viele waren sich nicht sicher, ob sie nun 7% oder 19 % Mehrwertsteuer berechnen müssen. Jetzt hat es der Gesetzgeber geklärt. Damit sind die elektronischen Bücher den physischen Büchern gleichgestellt. Das gleiche trifft übrigens auch für E-Papers zu.

Reisekostenpauschale bzw. Verpflegungsmehraufwendungen

Bisher gab es bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden immer 12 € Pauschale. Diese wurde auf 14 € angehoben. Bei mehrtägiger Abwesenheit gab es für den vollen Abwesenheitstag (24 Stunden) 24 €. Ab 2020 ist dieser Betrag auf 28 € gesetzt worden.

Der

Grundfreibetrag

wurde auf 9408 € für einen Alleinstehenden angehoben. Demzufolge können Verheiratete ab 2020 jetzt 18.816 € steuerfrei verdienen.

Auch der

Kinderfreibetrag

wurde angehoben. Die Steuerfreibeträge für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr steigen von 7620 € auf 7812 €.

Elektronische Registrierkasse

Für Gründer nur dann interessant, wenn sie einen Laden, ein Geschäft, einen Imbiss, eine Gaststätte oder Ähnliches eröffnen. Gemeint sind hier also alle Einrichtungen, in denen viel Bargeld bewegt wird. Diese Gewerbe hat das Finanzamt naturgemäß immer stark im Fokus. Und genauso muss hier auch verstärkt mit Kassenprüfungen gerechnet werden.

Trotzdem gibt es hier viele Missverständnisse. Landläufig existiert die Meinung, dass man unbedingt eine elektronische Registrierkasse haben müsse. Das wird einem von den Verkäufern dieser Registrierkassen auch suggeriert. Aber dem ist nicht so.

Du bist nicht verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu haben. Wenn du jedoch eine hast, dann muss diese auf den neuesten Stand gebracht werden.

Hast du keine elektronische Registrierkasse, brauchst auch weiterhin nicht unbedingt eine. Es ist ausreichend, wenn du eine sogenannte offene Ladenkasse führst.

Diese offene Ladenkasse kann per Hand mit Kassenbericht und Kassenbuch geführt werden.

Wichtig ist dabei, dass du täglich Kassenberichte führst, die letztendlich zu einem Kassenbuch vereint werden. Und wichtig ist auch, dass der Bestand, den dein Kassenbericht ausweist, auch tatsächlich vorhanden ist.

Und ganz wichtig: Es gibt nie eine negative Kasse.

Aber auch bei einer offene Ladenkasse kann das Finanzamt eine Kassennachschau durchführen. Damit musst du quasi immer rechnen. Deshalb solltest du darauf achten, deine Kasse korrekt zu führen, vor allem regelmäßig.

Bonausgabe-Pflicht

Generell besteht ab dem Jahr 2020 oben genannte Pflicht. D.h., jeder der einkaufen geht, muss einen Bon bzw. Kassenzettel erhalten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel in Geschäften, in denen es einen hohen Durchlauf gibt und viele Kleinkunden, kann auf die Bonausgabe verzichtet werden.

Oder auch bei denen, die eine offene Ladenkasse führen. Auch diese sind von der Bonausgabe-Pflicht ausgenommen.

Die oben genannten Punkte sind aus meiner Sicht die für dich als Gründer wichtigsten. Natürlich hat der Gesetzgeber weitere Neuerungen durchgesetzt bzw. realisiert.

Solltest du dazu Fragen haben, frage deinen steuerlichen Berater oder lies gegebenenfalls im Internet nach. Du kannst auch in den Kommentaren eine Frage hinterlassen.

Auch wenn ich hier keine Steuerberatung leiste und leisten darf, kann ich dir sicher den einen oder anderen Hinweis geben.

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