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Das Jahr neigt sich dem Ende zu. und wieder steht die Frage der Fragen im Raum: Welche und wie viele Steuern muss ich zahlen?

Hast du deine Steuererklärung schon erstellt oder erstellen lassen? Jetzt wird es langsam Zeit, spätestens jetzt die Unterlagen zu bearbeiten. Oder deinem Steuerberater zu geben.
Vielleicht hat dich das Finanzamt auch schon aufgefordert deine Steuererklärung abzugeben?
Denn selbst Zwangsgelder sind zum jetzigen Zeitpunkt schon keine Ausnahme mehr.

Spätestens dann, wenn die Steuererklärung fertig ist, stellt sich die Frage:

Welche Steuern muss ich denn nun zahlen?

Folgende Steuerzahlungen kommen für dich ggf. in Frage. Ich gehe hier davon aus, dass du Einzelunternehmer bist. Für diese musst du die entsprechenden Erklärungen abgeben.
Diese Steuern sind für dich relevant:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer

Etwas anders sieht das für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften aus. Darauf gehe ich in einem späteren Artikel ein.

Umsatzsteuer

Solltest du Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sein, entfällt diese Steuer für dich. Trotzdem musst du auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Du musst hier auf Seite 2 deine Umsätze eintragen. Die vom Vorjahr (bezogen auf die Erklärung) und die vom laufenden Jahr. Damit prüft das Finanzamt, ob du die Grenze von 17.500 € überschritten hast. Solltest du darüber liegen, wird dich das Finanzamt für das kommende Jahr zur Regelbesteuerung veranlagen. Du kannst dann nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Somit musst ganz regulär Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Und entsprechend Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

 

Einkommensteuer

Derzeit beträgt der jährliche Steuerfreibetrag für Alleinstehende 9.000 EUR und für Verheiratete 18.000 EUR. Das heißt also: Alle Einkünfte, die diese Grenzen übersteigen, werden besteuert. Dabei steigt der Steuersatz progressiv an und beträgt in der Spitze 42 %.
Solltest du Einkünfte von mehr als 250.730 EUR als Alleinstehender (Verheiratete das Doppelte) erzielen, wirst du jedoch mit 45 % besteuert. Aber das betrifft wohl eher die wenigsten. Achtung: Das Finanzamt besteuert nur das zu versteuernde Einkommen. Und nicht insgesamt die Einkünfte. Schaue dir dazu den nächsten Abschnitt an
Den Spitzensteuersatz zahlen jedoch ca. 4 Millionen Einwohner. Das sind also gar nicht so wenig.

Einkünfte und Ausgaben

Das Finanzamt addiert aber nicht einfach nur alle Einkünfte zusammen. Bestimmte Ausgaben können abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Erst dieses ist dann tatsächlich zu versteuern.

Von deinen Einkünften aus dem Gewerbe wird nur der Gewinn zugrunde gelegt. Hier rechnest du:

Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Dazu addierst du ggf. weitere Einkünfte. Es gibt insgesamt 7 Einkommensarten:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte.

Von der Summe deiner Einkünfte kannst du u. a. folgende Ausgaben abziehen:

  • Werbungskosten
  • Kinderfreibeträge
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen.
Hinzu kommt noch der Abzug weiterer Pauschbeträge wie Pflege-, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag.
Wenn alles du alles abgezogen hast, erhältst du dein zu versteuerndes Einkommen.
Nun schaust du in die Steuertabelle – entweder in die Grundtabelle für einen Alleinstehenden oder in die Splittingtabelle für Verheiratete.

Diese Tabelle verrät dir, was tatsächlich an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu zahlen ist.

Gewerbesteuer

Diese Steuer fällt für dich nur an, wenn du überhaupt gewerblich tätig bist und wenn dein Gewinn aus deinem Online-Business 24.500 EUR übersteigt.

Es wäre eigentlich gar nicht so schlecht, Gewerbesteuer zu zahlen, oder? Denn dann hast du schon einen schönen Gewinn eingefahren.

Stellst du dir die Frage, ob du gewerblich tätig bis oder nicht? Oder vielleicht bis du ein Freiberufler? Schon allein die Tatsache, dass du ein Gewerbe angemeldet hast, spricht dafür, dass du Gewerbetreibender bist. Informationen zur Gewerbeanmeldung findest du hier (Muss ich ein Gewerbe anmelden?) und hier (Gewerbeschein – und jetzt?).

Falls du einmal von Freiberuflichkeit gehört hast – dies ist bei einem Online-Marketer eher nicht der Fall. Die Freiberuflichkeit ist an strenge Kriterien geknüpft. Und die wenigsten von uns fallen darunter.

Freiberufler sind z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte u. ä.

Gewerbesteuermessbetrag

Die Gewerbesteuer erhebt im Übrigen deine Gemeinde. Diese legr für die Berechnung den Gewerbesteuer-Messbetrag zugrunde. Und diesen wiederum berechnet das Finanzamt.

Diesen Messbetrag nehmen die Gemeinden, multiplizieren ihn mit ihrem Hebesatz und daraus ergibt sich die Gewerbesteuer.

Beispiel:

Dein Gewinn aus Gewerbetrieb beträgt 50.000 EUR.
Abzug des Freibetrages von 24.500 EUR.
Für die Gewerbesteuer zu versteuern bleiben 25.500 EUR.

Dieses Einkommen wird multipliziert mit 3,5 %.
Das ist eine bundesweit einheitliche Steuermesszahl.

25.500 EUR x 3,5 % = 892,50 EUR

Diesen Messbetrag multipliziert deine Gemeinde mit dem Hebesatz.
Der Hebesatz fällt von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich aus.
Er liegt zwischen 200 und knapp 500 %. Und er kann durch deine Gemeinde auch angepasst werden.
Bei uns beträgt er zur Zeit 365 %.

892,50 EUR x 365 %  = 3.257,62 EUR Gewerbesteuer

Das ist schon mal ein zusätzlicher Brocken.
Zum Glück hat der Gesetzgeber beschlossen, kleinere Unternehmen nicht doppelt zu bealsten. Daher wird die Gewerbesteuer zumindest zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet, und zwar bis maximal 380 %.
Da bei uns (s. o.) der Hebesatz „nur“ 365 % beträgt, kann ich die komplette Gewerbesteuer von meiner zu zahlenden Einkommensteuer abziehen.
Sollte der Hebesatz deiner Gemeinde höher als 380 % liegen, bleibst du quasi auf einem Teil deiner Gewerbesteuer „sitzen“ und musst diese zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen.

Wie hoch der Hebesatz deiner Gemeinde ist, kann du leicht über Google herausfinden.

Hinweis

Eine umfassende und grundlegende Abhandlung über die Entstehung und Entwicklung der Steuern allgemein und die Steuerarten im Einzelnen findest du bei Wikipedia.